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Bundesland Deutschland

Ein Land (in der juristischen Fachsprache selten, in der Standardsprache[1] auch: Bundesland) ist nach der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Derzeit wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet.

Die Länder sind nach Rechtsprechung und herrschender Ansicht in der Rechtswissenschaft originäre Staatsrechtssubjekte. Gemäß Artikel 32 Absatz 3 Grundgesetz hat ihnen der Bund zudem beschränkte Völkerrechtssubjektivität verliehen. Dementsprechend können die Länder Verträge mit anderen Völkerrechtssubjekten abschließen, allerdings nur mit Zustimmung der Bundesregierung und soweit sie für die Gesetzgebung zuständig sind.[2]

Inhaltsverzeichnis

Übersicht über Bund und Länder

WappenLandBeitritt
zum Bund
RegierungschefRegierungs-
partei(en)
Stimmen im
Bundesrat
Fläche (km²)[3]Einw. (Mio.)[3]
Einw. je km²[3]Hauptstadt
Baden-Württemberg1949[4]Oettinger, G. (CDU)CDU und FDP/DVP63575110,750301Stuttgart
Freistaat Bayern1949Seehofer, H. (CSU)CSU und FDP67055212,520177München
Berlin1990[5]Wowereit, K. (SPD)SPD und Linke48913,4163834
Brandenburg1990Platzeck, M. (SPD)SPD und CDU4294802,53686Potsdam
Bremen1949Böhrnsen, J. (SPD)SPD und Grüne34040,6631640Bremen (de facto)
Hamburg1949von Beust, O. (CDU)CDU und Grüne/GAL37551,7712344
Hessen1949Koch, R. (CDU)CDU und FDP5211156,073288Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern1990Sellering, E. (SPD)SPD und CDU3231851,68072Schwerin
Niedersachsen1949Wulff, C. (CDU)CDU und FDP6476257,972167Hannover
Nordrhein-Westfalen1949Rüttgers, J. (CDU)CDU und FDP63408617,997528Düsseldorf
Rheinland-Pfalz1949Beck, K. (SPD)SPD4198534,046204Mainz
Saarland1957Müller, P. (CDU)CDU325691,037404Saarbrücken
Freistaat Sachsen1990Tillich, S. (CDU)CDU und SPD4184184,220229Dresden
Sachsen-Anhalt1990Böhmer, W. (CDU)CDU und SPD4204472,412118Magdeburg
Schleswig-Holstein1949Carstensen, P. H. (CDU)CDU4157992,837180Kiel
Freistaat Thüringen1990Althaus, D. (CDU)CDU4161722,289142Erfurt
 Bundesrepublik  DeutschlandMerkel, A. (CDU)CDU/CSU und SPD35710482,219230Berlin

Die Einwohnerzahlen sind auf Tausend gerundete Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes Deutschlands – einheitlich für den 31. Dezember 2007.

Politische Länderübersichtskarte

Koalitions- und Regierungschef-Parteien (Stand: Februar 2009) [Zahlen: Addition der Stimmen im Bundesrat].

Entsprechende Grundlagen in der Verfassung finden sich in „Der Bund und die Länder“, Art. 20–37 GG.

Siehe auch: Bundesrat (Deutschland)

Übersicht Wirtschaft

LandBIP in Mrd.[6]Pro Kopf in €[6]EK/K in €[7]Schulden in Mrd. €[8]Pro Kopf in €[8]AQ[9]
BW352,632.81119.26144,1134.1094,0
BY434,134.72118.77523,0751.8573,8
BE83,424.48214.79761,0[10]17.968[11]13,7
BB52,520.66514.63416,4[10]6.640[10]12,6
HB26,439.75819.93313,4[10]20.178[10]11,4
HH88,950.50422.90820,04515.4178,1
HE216,335.63818.65832,2895.3006,7
MV34,220.29413.95310,8946.41713,4
NI206,425.84517.10551,3326.4257,7
NW529,829.14618.724115,0[10]6.398[10]8,6
RP104,625.82717.10127,4856.7715,6
SL29,928.77717.1389,3468.8807,3
SN92,621.87314.59911,8[10]2.825[10]12,4
ST51,020.99614.00520,1278.25213,8
SH72,225.47216.92022,8738.0727,4
TH48,020.88314.15216,2767.04310,9
DE2.423,029.45517.7021.491,98318.1137,7
EU26.500[12]7,6[13]

Weitere Gliederung

BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseÄmter(Amtsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Amtsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte

Verwaltungsgliederung Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert. Das Land Bremen besteht aus den Städten Bremen und Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 2004), Rheinland-Pfalz (bis 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 2003) wurde aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen existieren außerdem Landschaftsverbände.
  • Landkreise und kreisfreie Städte: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 301 Landkreise in der Bundesrepublik Deutschland (inklusive der Region Hannover und des Regionalverbandes Saarbrücken). Hinzu kommen die 112 kreisfreien Städte (inklusive der beiden kreisfreien Städte in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden. Daher wurden sie in den ostdeutschen Ländern bis 1994 und werden sie heute noch in Baden-Württemberg als Stadtkreise bezeichnet. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In einigen Ländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde).
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 12.320 Gemeinden und 248 gemeindefreie Gebiete (Stand: 1. März 2006). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (zum Beispiel eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen aufgrund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.

Geschichte der deutschen Länder ab 1945

Zu den Bundesgliedern des Deutschen Reiches siehe die Gliederung des Deutschen Kaiserreichs 1871–1918

Verordnung Nr. 55, mit der am 22. November 1946 die britische Militärregierung rückwirkend zum 1. November 1946 das Land Niedersachsen gründete.

Die Länder sind ein (teilweise historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge ignorierendes) Ergebnis der territorialen Neugliederung des besetzten Deutschen Reiches nach 1945. Die Gebiete des Deutschen Reiches wurden aufgeteilt und erste Länder wurden im Juli 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Allerdings verfolgten die Sowjets für ein zukünftiges Deutschland (ohne das wieder staatlich gewordene Österreich) den Entwurf eines zentralistischen Staates, in dem die Länder lediglich Verwaltungseinheiten darstellen sollten. Dem stand das vor allem von den US-Amerikanern verfolgte Konzept eines föderalen Staates entgegen, in dem die Länder auch eine wichtige politische Rolle spielen sollten.

Aufgrund der „Proklamation Nr. 2“ entstanden am 19. September 1945 in der US-amerikanischen Besatzungszone die ersten Länder mit dieser Ausrichtung. Innerhalb der vier Besatzungszonen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland waren es ab dem 21. Januar 1947 16 Länder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:

  • Amerikanische Besatzungszone:
    • Bayern: Hauptteil des Landes Bayern, wobei der Landkreis Lindau (Bodensee) einschließlich der ab dem 25. September 1948 kreisfreien Stadt Lindau (Bodensee) zur französischen Besatzungszone gehörte
    • Bremen: Land Bremen (obwohl es als Exklave von britischem Besatzungsgebiet umschlossen war, doch die US-Amerikaner beanspruchten einen Seehafen für ihre Versorgung)
    • Hessen: Hauptteil des Volksstaats Hessen, Hauptteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau
    • Württemberg-Baden: Nordteil des Landes Württemberg, Nordteil des Landes Baden
  • Britische Besatzungszone:
    • Hamburg: Land Hamburg
    • Niedersachsen: Länder Hannover (als eigenständiges Land wiedererrichtet nach zwischenzeitlicher preußischer Zugehörigkeit als Provinz Hannover 1866–1946), Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe
    • Nordrhein-Westfalen: nördlicher Teil der preußischen Rheinprovinz, die preußische Provinz Westfalen, und das Land Lippe (Beitritt Januar 1947)
    • Schleswig-Holstein: preußische Provinz Schleswig-Holstein
  • Französische Besatzungszone:
    • Baden: Südteil des Landes Baden
    • Rheinland-Pfalz: Südteil der preußischen Rheinprovinz, Westteil der preußischen Provinz Hessen-Nassau, Südwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
    • Württemberg-Hohenzollern: Südteil des Landes Württemberg, preußische Exklave Hohenzollern, Landkreis Lindau (Bodensee) einschließlich der ab dem 25. September 1948 kreisfreien Stadt Lindau (Bodensee)
  • Sowjetische Besatzungszone:
    • Brandenburg: Hauptteil der preußischen Provinz Brandenburg (ohne die Neumark)
    • Mecklenburg: Land Mecklenburg, Westteil der preußischen Provinz Pommern
    • Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preußischen Provinz Niederschlesien
    • Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preußischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
    • Thüringen: Land Thüringen, Südteil der preußischen Provinz Sachsen

Chronologie

Am 23. August 1946 entstanden durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Hannover (später mit den Ländern Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum Land Niedersachsen zusammengeschlossen), Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Entgegen niedersächsischer Wünsche kam es dabei nicht zu einer Vereinigung Ost- und Westfalens. Hamburg blieb ein eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

1947 musste das vormalige Land Lippe auf Betreiben der Briten seine Selbstständigkeit aufgeben, seine Regierung entschied sich nach Verhandlungen mit beiden benachbarten Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für den Anschluss an Nordrhein-Westfalen. Am 21. Januar 1947 trat durch die britische Militärverordnung Nr. 77 die Vereinigung in Kraft und sollte durch eine Volksabstimmung in Lippe innerhalb von fünf Jahren bestätigt werden, was jedoch unterblieb. Am 5. November 1948 wurde mit der Verabschiedung des „Gesetzes über die Vereinigung des Landes Lippe mit Nordrhein-Westfalen“ durch den nordrhein-westfälischen Landtag der Beitritt auch rechtsformal vollzogen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands. Danach folgte die Verfassung des Freistaates Bayern, die am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen wurde.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neu gegründeten Ländern fort.

In der Sowjetische Besatzungszone wurde am 28. Februar 1947 die Landesverfassung Sachsens verabschiedet.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Zum Geltungsbereich des Grundgesetzes traten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Württemberg-Baden, Baden, Württemberg-Hohenzollern und Bayern bei. Berlin (West) hatte – auch laut des Viermächte-Abkommens – stets einen Sonderstatus, auch wenn es nach Artikel 23 GG a.F. als Bundesland („Groß-Berlin“) betrachtet wurde.

Als erste Gliederungsreform seit der Gründung der Bundesrepublik wurden 25. April 1952 Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im selben Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer De-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

Das seit 1947 nominell unabhängige Saarland trat am 1. Januar 1957 nach einer Volksabstimmung dem Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bei – ob als zehntes oder als elftes Land hängt davon ab, wie man retrospektiv den völkerrechtlich umstrittenen und verfassungsrechtlich komplizierten Status von West-Berlin beurteilt. Gemäß Landesverfassung ist „das Saarland [fortan] ein demokratisch und sozial geordnetes Bundesland.“ Die einseitige Wirtschaftsunion des Saarlandes mit Frankreich blieb bis 1959 bestehen.

Siehe auch: Deutschland 1945 bis 1949

Südweststaat

Hauptartikel: Geschichte Baden-Württembergs

Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die nördlichen Teile von Baden und Württemberg zur amerikanischen Besatzungszone, die südlichen Teile sowie Hohenzollern zur französischen. Die Militärregierungen der Besatzungszonen gründeten 1945/46 die Länder Württemberg-Baden in der amerikanischen sowie Württemberg-Hohenzollern und Baden in der französischen Zone. Diese Länder wurden am 23. Mai 1949 Teil der Bundesrepublik Deutschland.

Am 9. Dezember 1951 fand die Volksabstimmung zur Gründung Baden-Württembergs statt. Bei der Abstimmung votierten die Wähler in beiden Teilen Württembergs mit 93 % für die Fusion, in Nordbaden mit 57 %, während in Südbaden nur 38 % dafür waren. In drei von vier Abstimmungsbezirken gab es eine Mehrheit für die Bildung des Südweststaates, so dass die Bildung eines Südweststaates beschlossen war. Daraufhin wurden die Länder am 25. April 1952 vereinigt und das Land Baden-Württemberg gegründet.

Die fünf „neuen Länder“

Hauptartikel: Neue Bundesländer

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – Berlin (West) war aufgrund des alliierten Vorbehaltsrechts (Viersektorenstadt) kein vollwertiger Gliedstaat – Länder der Bundesrepublik Deutschland. Bis auf Sachsen-Anhalt können alle neuen Bundesländer an historische Vorbilder anknüpfen.[14]

Analog siehe auch: Alte Bundesländer

Aktuelle Diskussionen zur Neugliederung des Bundesgebietes

Eine Neugliederung des Bundesgebietes aufgrund des Artikels 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall (außer Art. 146, neue Verfassung), in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. In Baden tritt eine Landesvereinigung Baden in Europa[15] für die Interessen Badens und seiner ehemaligen Landeshauptstadt Karlsruhe und gegen zu viel Zentralismus ein.

Flaggen der deutschen Länder

Land Baden-Württemberg


Freistaat Bayern


Land Berlin


Land Brandenburg


Freie Hansestadt Bremen


Freie und Hansestadt Hamburg


Land Hessen


Land Mecklenburg-Vorpommern


Land Niedersachsen


Land Nordrhein-Westfalen


Land Rheinland-Pfalz


Saarland


Freistaat Sachsen


Land Sachsen-Anhalt


Land Schleswig-Holstein


Freistaat Thüringen


Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau, zum anderen eine weiß-blau gerautete (siehe hierzu Staatsflagge Bayerns).

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Die deutschen Länder in der Europäischen Union

Je direkter eines der deutschen Länder von EU-Regelungen betroffen ist, desto größer ist nach dem Grundgesetz auch sein Mitspracherecht gegenüber der Bundesvertretung bei der Europäischen Union.[16] Als Folge dieser Regelung ist jedes deutsche Land mit einem eigenen Gebäude für seine Landesvertretung bei der Europäischen Union in Brüssel vertreten. Lediglich die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sind im „Hanse-Office“ zusammengefasst.[17]

Literatur

  • Werner Künzel/Werner Rellecke: Geschichte der deutschen Länder, Münster 2005, ISBN 3-402-03416-6.
  • Hans Georg Wehling: Die deutschen Länder. Geschichte, Politik, Wirtschaft, 2004, ISBN 3-531-43229-X.
  • Sven Leunig: Die Regierungssysteme der deutschen Länder, 2007, ISBN 3-825-22844-4.

Siehe auch

Weblinks zu zu

Fußnoten

  1. Im Duden, Die deutsche Rechtschreibung, herausgegeben von der Dudenredaktion, 23. Auflage, Mannheim, Leipzig, Wien, Zürich 2004, ISBN 3-411-04013-0, Stichwort: Bundesland, auf S. 250 findet sich kein Hinweis auf Gebrauch (allein) in der Umgangssprache.
  2. Von dieser Möglichkeit haben die Länder regen Gebrauch gemacht und sind vereinzelt sogar Internationalen Organisationen beigetreten, vgl. Demokratische Legitimation der Tätigkeit internationaler Organisationen, S. 13 und 15f. mit weiteren Nachweisen.
  3. a b c Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder: Gebiet und Bevölkerung, Stand: 31. Dezember 2007, Einw./km² aus den Originalzahlen errechnet. Alle Zahlen kaufmännisch gerundet.
  4. 1949 traten die damaligen Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern dem Bund bei, die 1952 zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg vereinigt wurden.
  5. Berlin ist erst seit der Wiedervereinigung ein vollwertiges Land, auch wenn Berlin (West) während der Teilung weitgehend als solches behandelt wurde. Siehe auch Berlin-Frage.
  6. a b in Mrd. €, bzw. bei Pro-Kopf in € – Quellen: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg und Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“, Stand: 2007
  7. Einkommen pro Kopf – Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand: 2007
  8. a b Quelle: Bund der Steuerzahler und jeweilige Landesverbände. Angabe in Milliarden mit Nachkommastellen bzw. bei den Pro-Kopf-Angaben in €. Abfrage am 2. September 2007
  9. Arbeitslosenquote, Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stand: Juli 2008
  10. a b c d e f g h i Alte Zahlen
  11. Errechnet aus Gesamtschulden/Einwohner
  12. EU12, Quelle: Statistik Austria
  13. Eurostat (Pressemitteilung) November 2006: Arbeitslosenquote der Eurozone auf 7,6 % gesunken, EU25 auf 7,7 % gefallen
  14. Wichard Woyke: Stichwort: „Bundesland“, 1. Kennzeichen. In: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Hrsg. v. Uwe Andersen/Wichard Woyke; 5., aktual. Aufl., Leske+Budrich, Opladen 2003. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2003; Zit..: „Mit Ausnahme Sa.-A.s konnten die neuen Bundesländer an historisch-geographische Traditionen anschließen“. Abgerufen am 23. Juli 2009.
  15. http://www.lv-baden.de
  16. http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=34076867&top=SPIEGEL
  17. http://www.joens.eu/9_laenderv.php
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