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Antrag

Ein Antrag ist im öffentlichen Recht beziehungsweise im Prozessrecht das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragsteller auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.

In einem Parlament (Bundestag, Landtag etc.) ist ein Antrag eine Drucksache, die von einer Fraktion oder einer Gruppe von Abgeordneten erstellt wurde. Mit dem Antrag wird das Parlament aufgefordert, etwas Bestimmtes zu beschließen. Dies sind in der Regel Änderungen bestehender Gesetze. Das Parlament stimmt dann über diesen Antrag ab. Eine Annahme ist eine verbindliche Aufforderung an die Regierung, die im Antrag niedergeschriebenen Forderungen umzusetzen. Bei einer Ablehnung ist die Vorlage gescheitert.

Formal wird unterschieden zwischen Anträgen und Gesetzentwürfen.

Die Summe der gestellten Anträge bildet nach Redaktionsschluss die Tagesordnung. Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages ist der Dringlichkeitsantrag.

Im Privatrecht ist ein Antrag das Angebot zu einem Vertragsabschluss.

 Wiktionary: Antrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
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